{"id":3517,"date":"2025-07-09T15:10:12","date_gmt":"2025-07-09T13:10:12","guid":{"rendered":"http:\/\/neu.progruen-paderborn.de\/pgpb\/?p=3517"},"modified":"2025-07-09T15:12:06","modified_gmt":"2025-07-09T13:12:06","slug":"einwendung-gegen-ii-aenderung-des-bp-sn-282-und-gegen-die-158-aenderung-des-flaechennutzungsplans-hesse-mechatronics","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/neu.progruen-paderborn.de\/pgpb\/einwendung-gegen-ii-aenderung-des-bp-sn-282-und-gegen-die-158-aenderung-des-flaechennutzungsplans-hesse-mechatronics\/","title":{"rendered":"Einwendung gegen II. \u00c4nderung des BP SN 282 und gegen die 158. \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplans &#8220;Hesse Mechatronics&#8221;"},"content":{"rendered":"<p>Einwendung gegen II. \u00c4nderung des BP SN 282 und gegen die 158. \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplans \u201eHesse Mechatronics\u201c<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" class=\"wp-image-3518 alignnone\" src=\"http:\/\/neu.progruen-paderborn.de\/pgpb\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/progruen-nabu-bund-2025.png\" alt=\"\" width=\"769\" height=\"136\" srcset=\"http:\/\/neu.progruen-paderborn.de\/pgpb\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/progruen-nabu-bund-2025.png 2365w, http:\/\/neu.progruen-paderborn.de\/pgpb\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/progruen-nabu-bund-2025-300x53.png 300w, http:\/\/neu.progruen-paderborn.de\/pgpb\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/progruen-nabu-bund-2025-1024x181.png 1024w, http:\/\/neu.progruen-paderborn.de\/pgpb\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/progruen-nabu-bund-2025-768x136.png 768w, http:\/\/neu.progruen-paderborn.de\/pgpb\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/progruen-nabu-bund-2025-1536x271.png 1536w, http:\/\/neu.progruen-paderborn.de\/pgpb\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/progruen-nabu-bund-2025-2048x362.png 2048w, http:\/\/neu.progruen-paderborn.de\/pgpb\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/progruen-nabu-bund-2025-1170x207.png 1170w, http:\/\/neu.progruen-paderborn.de\/pgpb\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/progruen-nabu-bund-2025-870x154.png 870w, http:\/\/neu.progruen-paderborn.de\/pgpb\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/progruen-nabu-bund-2025-390x69.png 390w\" sizes=\"(max-width: 769px) 100vw, 769px\" \/><\/p>\n<p><strong>Einwendung gegen II. \u00c4nderung des BP SN 282 und gegen die 158. \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplans \u201eHesse Mechatronics\u201c<\/strong><\/p>\n<p>Die Paderborner Naturschutzverb\u00e4nde NABU, BUND und der Umweltschutzverein pro gr\u00fcn e. V. Paderborn halten weiterhin ihre Einwendung aufrecht, die sie \u00fcber das Landesb\u00fcro der Naturschutzverb\u00e4nde in Oberhausen im Rahmen der fr\u00fchzeitigen Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit 2023 abgegeben haben. Die Verwaltung hat ihre Bedenken nicht ausr\u00e4umen oder gar widerlegen k\u00f6nnen. Im Gegenteil: Weitere Argumente gegen die vorgesehenen Plan\u00e4nderungen sind hinzugekommen.<\/p>\n<p><strong>Zur Frage \u201eAlternative Standorte\u201c<\/strong><\/p>\n<p>1. Wir fordern, dass die ehemalige Deponiefl\u00e4che an der Helene-Dransfeld-Stra\u00dfe (c.1) der Firma Hesse Mechatronics zur Verf\u00fcgung gestellt wird zur gemeinsamen Nutzung mit dem SC Paderborn. Mit einer Gr\u00f6\u00dfe von 30.000 m\u00b2 kann sie ausreichende Parkm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Bundesligaspiele und Gewerbe bieten. So sieht es auch der rechtskr\u00e4ftige BP SN 282 Almepark Nord vor. Eine Doppelnutzung liegt nicht vor, wie die Verwaltung argumentiert, da sich die Nutzungszeiten in aller Regel nicht \u00fcberdecken: Die 17 Bundesligaspiele und einige weitere Pokalspiele finden am Wochenende oder in den Abendstunden an wenigen Wochentagen statt, wenn im Betrieb nicht gearbeitet wird. Es w\u00e4re schon ein Skandal, wenn man auf dieser riesigen Fl\u00e4che das ganze Jahr \u00fcber andere Nutzer ausschlie\u00dft, nur weil sie f\u00fcr weniger als 100 Stunden im Jahr f\u00fcr Zuschauer von Bundesligaspielen genutzt wird. Dies w\u00fcrde allen Forderungen der Bundesregierung nach Reduzierung der Fl\u00e4chenversiegelung mit dem Ziel einer Netto Null L\u00f6sung bis 2050 widersprechen. Vertragliche L\u00f6sungen mit dem Sportverein zur gemeinsamen Nutzung und anteiliger Kostenbeteiligung sollten ebenso wie technische L\u00f6sungen f\u00fcr einen zun\u00e4chst vorzunehmenden Teilausbau der Parkfl\u00e4che bei gutem Willen und Einsicht in die Notwendigkeit bei den beiden Partnern kein Problem darstellen.Auf Grund des problematischen Untergrunds mit Bauschutt und z.T. auch Hausm\u00fcll ist der Bau eines Parkhauses hier zwar sehr kostenaufwendig aber ebenerdiges Parken oder \u2013 etwas aufwendiger, da nur mit Pfahlgr\u00fcndung m\u00f6glich \u2013 auf Parkpaletten ist in jedem Fall bei Bau und Betrieb kosteng\u00fcnstiger als ein Parkhaus. Die Wegstrecke f\u00fcr Betriebsmitarbeiter zu den Firmengeb\u00e4uden ist mit 200 bis 300 Metern zumutbar.<\/p>\n<p>2. Die westlich an das W\u00e4ldchen angrenzende Ausgleichsfl\u00e4che (c.2), von den Parteien B\u00fcndnis 90 \/ Die Gr\u00fcnen und Linken als Alternativstandort ins Spiel gebracht, ist aus naturschutzfachlicher Sicht weniger gut geeignet. Eine Bebauung mit einem Parkhaus w\u00fcrde aber auf jeden Fall ein geringerer Eingriff sein als die Rodung des W\u00e4ldchens, auch wenn die Verwaltung Gegenteiliges sagt. Die Behauptung von Herrn Dr. Hesse, mit einer Aufforstung auf einer 2,2-fach gr\u00f6\u00dferen Fl\u00e4che am Kaukenberg k\u00f6nne mehr als ein Ausgleich geschaffen werden, mag aus forstwirtschaftlicher Sicht richtig sein. Aus klimatischer Sicht mit Bezug auf die CO2-Bilanz w\u00fcrde es mehrere Jahrzehnte dauern, bis ein Ausgleich geschaffen w\u00fcrde \u2013 ein mit Bezug auf die Forderungen der Weltklimakonferenz viel zu sp\u00e4ter Zeitpunkt! Aus \u00f6kologischer und stadtklimatischer Sicht kann man den Fortfall eines mehr als 80 Jahre alten W\u00e4ldchen im Siedlungsbereich kaum ersetzen durch forstliche Anpflanzungen im Anstieg zur Hochebene, dazu noch in einem Umfeld ohne einen Flusslauf vergleichbar der Alme.<\/p>\n<p>3. Als Standort f\u00fcr ein Parkhaus f\u00fcr die Firma Hesse Mechatrronics bietet sich eine Fl\u00e4che n\u00f6rdlich angrenzend an das W\u00e4ldchen an, die nach Aussagen der Verwaltung bei der Suche nach Alternativen \u201evergessen\u201c worden war. Sie ist im BP, Almepark Nord als Fl\u00e4che f\u00fcr den Gemeinbedarf ausgewiesen, geschottert und bereits jetzt als Parkfl\u00e4che genutzt. Sie ist nach Lage, Zuschnitt und mit einer Gr\u00f6\u00dfe von 5.000 m\u00b2 optimal f\u00fcr den Bau eines Parkhauses geeignet. Der Fu\u00dfweg zum Betriebsgel\u00e4nde der Firma betr\u00e4gt gerade einmal rund 70 Meter entlang dem W\u00e4ldchens. Bei einer telefonischen Nachfrage beim Planungsamt erfuhren die Naturschutzverb\u00e4nde, dass diese Fl\u00e4che f\u00fcr einen m\u00f6glichen Ausbau der angrenzenden Lise-Meitner-Realschule vorgesehen w\u00e4re. Im aktuellen Schulentwicklungsplan der Stadt Paderborn vom Januar dieses Jahres ist eine solche Erweiterung aber gar nicht vorgesehen. Die drei st\u00e4dtischen Realschulen weisen seit Jahren sinkende Anmeldezahlen auf. Nur f\u00fcr das kommende Schuljahr 2025\/26 ist die Zahl der Anmeldungen leicht gestiegen, weil die anderen weiterf\u00fchrenden Schulen keine Kapazit\u00e4ten mehr frei hatten. Eventuell vor\u00fcbergehend ben\u00f6tigte zus\u00e4tzliche Klassenr\u00e4ume k\u00f6nnten auf dem weitl\u00e4ufigen Schulgel\u00e4nde in Anbauten oder Pavillons untergebracht werden. Auf keinen Fall m\u00fcsste daf\u00fcr auf die angrenzende 5.000 m\u00b2 gro\u00dfe Schotterfl\u00e4che zur\u00fcckgegriffen werden. Dabei w\u00e4re zu erw\u00e4gen, ob es nicht sinnvoller w\u00e4re, diese Fl\u00e4che der Firma Hesse zur Erweiterung ihres Betriebs zur Verf\u00fcgung zu stellen statt sie f\u00fcr ein Parkhaus zu \u201everbauen\u2018\u201c. Freie Parkfl\u00e4che steht das ganze Jahr hindurch auf der 200 Meter entfernten ehemaligen Deponiefl\u00e4che (c.1) ungenutzt zur Verf\u00fcgung.<br \/>\n<strong>Zur Kl\u00e4rung des Begriffs eury\u00f6k im Faunistischen Gutachten<\/strong><\/p>\n<p>Wir bestreiten nicht, dass die 23 Vogelarten, die zur Brutzeit im Hessew\u00e4ldchen angetroffen wurden, als eury\u00f6k bezeichnet werden k\u00f6nnen, sie also, vereinfacht gesagt, keine Spezialisten sind. \u00a0Dies bedeutet aber nicht, dass solche Arten nicht auf bestimmte Strukturen innerhalb ihres Lebensraums angewiesen sind. Ein Fehlen solcher Teillebensr\u00e4ume, zu denen auch das Hessew\u00e4ldchen geh\u00f6rt, kann zum Verschwinden der ortsans\u00e4ssigen Population einer Vogelart f\u00fchren. Die teilweise dramatischen Bestandsr\u00fcckg\u00e4nge vieler sogenannter Allerweltsarten, wie Feldsperling, Star, Bluth\u00e4nfling und Bachstelze, haben hier ihre Ursache. Mittlerweile ist sogar der Haussperling in der Paderborner Kernstadt selten geworden, nicht nur weil Brutm\u00f6glichkeiten vielerorts abgenommen haben, sondern weil auch ihnen schlicht die Nahrung f\u00fcr ihre Jungen, die sie vorwiegend auf B\u00e4umen suchen, fehlen. Immer wieder wird man feststellen, dass st\u00e4dtische Geh\u00f6lze, zu denen das Hessew\u00e4ldchen z\u00e4hlt, eine erhebliche Bedeutung f\u00fcr die Tiere in der Stadt haben. Es ist also grunds\u00e4tzlich falsch, Tiere, die so bezeichnet werden als Allerweltstierarten zu bezeichnen, deren Nahrungs- oder Bruthabitat man ohne ernst zu nehmende \u00f6kologische Konsequenzen zerst\u00f6ren k\u00f6nnte. Artenschutz bedeutet Biotopschutz, d. h. den Erhalt von Lebensr\u00e4umen.<\/p>\n<p><strong>Zur Frage Stadtklima und Wald<\/strong><\/p>\n<p>Die Frage nach der Bedeutung von st\u00e4dtischen Gr\u00fcn-, insbesondere von Waldfl\u00e4chen sollte sich in Anbetracht der extremen Klimaereignisse in diesem Fr\u00fchsommer von selbst beantworten. Da bereits kleine Waldfl\u00e4chen im Siedlungs- bereich nicht nur stadt\u00f6kologisch sondern auch stadtklimatisch von gro\u00dfer Bedeutung sind, hat der Stadtrat 2022 einen Klima Aktionsplan (KAP) beschlossen, der in einem Starterpaket des Ma\u00dfnahmenkatalogs die Schaffung Urbaner gr\u00fcner Klimaoasen fordert. W\u00e4hrend der Rat z. Zt. f\u00fcr eine halbe Million Euro eine solche Oase auf dem versiegelten Turnplatz durch Entsiegelung und Baumpflanzung schaffen will, soll gleichzeitig eine solche existierende dreimal so gro\u00dfe Klimaoase f\u00fcr den Bau eines Parkhaus zerst\u00f6rt werden. Paradoxer geht es nicht!<\/p>\n<p><strong>Zur Frage der \u00f6kologischen Bewertung des W\u00e4ldchens<\/strong><\/p>\n<p>1. Das hier in Augenschein genommene W\u00e4ldchen ist in seiner Bedeutung nicht auf das Areal des formalen \u201eWaldes\u201c beschr\u00e4nkt, sondern der Waldbewuchs geht bis zu der Stra\u00dfe im Westen an den Heinz Nixdorf Ring herunter, umfasst auch den Bauernhof und weist damit eigentlich zusammen mit den Resten des Bauernhofs ein Areal von \u00fcber 1,3 Hektar auf.<br \/>\nInsofern erscheint es \u00fcberaus sinnvoll und erforderlich eine Vorpr\u00fcfung oder gar eine komplette Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung durchzuf\u00fchren. Dies ist umso mehr erforderlich als es sich hier:<\/p>\n<p>2. Um eine Ab\u00e4nderung eines bereits vorhandenen Bebauungsplanes handelt. In diesem alten immer noch rechtskr\u00e4ftigen Bebauungsplan BP SN 282 Almepark Nord war der hier betroffene Wald mit einer Gr\u00f6\u00dfe von 3.700 m\u00b2 nicht isoliert zu betrachten, sondern als ein Endpunkt mehrerer besonders erhaltenswerter Biotope, die \u00fcber einen gr\u00fcnen Korridor miteinander vernetzt werden sollten und einen Biotopverbund mit der Almeaue im Westen \u00fcber das Gebiet des Bebauungsplanes hinaus herstellen sollten. Diese aus \u00f6kologischer Sicht wertgebenden Elemente des Bebauungsplans waren eine Bl\u00e4nke im Osten, die dem Feldgeh\u00f6lz am Heinz-Nixdorf-Ring vorgelagert war und eine Quelle am westlichen Rand des Bebauungsplanes zur Ahornsporthalle hin. Beides gesetzlich gesch\u00fctzte Biotope nach \u00a7 30 BNatSchG. Beide sind durch die Art der Bebauung trockengefallen und damit zerst\u00f6rt. Erhalten geblieben sind die beiden weiteren wertgebenden und landschaftspr\u00e4genden Elemente: das in Frage stehende \u201eFeldgeh\u00f6lz\u201c im Osten und der Buchenwaldbestand im Westen zur Alme hin. Beide Waldgebiete sollen nach Umweltbericht und Gr\u00fcnordnungsplan des alten Bebauungsplans \u00fcber eine Gr\u00fcnachse entlang der Helene Dransfeld-Stra\u00dfe zwischen der ehemaligen Deponiefl\u00e4che und den Sportanlagen miteinander verbunden werden durch eine dreireihige Landschaftshecke. Ein Regenwassergraben ist daf\u00fcr bereits gebaut, die Landschaftshecke muss noch gepflanzt werden. Der Erhalt und die Entwicklung dieser beiden Waldgebiete und ihre Verkn\u00fcpfung miteinander sind wesentliche Vorgaben des alten, rechtskr\u00e4ftigen Bebauungsplans und kein \u201enice to have\u201c. Diese besondere Werthaltigkeit der beiden Waldgebiete und ihre \u00f6kologische Bedeutung wird weder im aktuellen Umweltbericht zum \u00c4nderungsplan des alten Bebauungsplans noch in den Stellungnahmen von Kreis- und Bezirksregierung ber\u00fccksichtigt. Entsprechend ist auch der berechnete Kompensationsbedarf von 1 : 2,2 an Fl\u00e4che in keiner Weise ausreichend.<\/p>\n<p>3. Die Wegnahme dieses W\u00e4ldchens zugunsten der wirtschaftlichen Prosperit\u00e4t unserer Heimatstadt ist nur denkbar, wenn man gleichzeitig, bei \u00c4nderung des alten Bebauungsplanes, die daraus sich ergebenden Einschr\u00e4nkungen im Rahmen des \u00f6kologischen Ausgleichs bewertet und erkennt, dass auch weitere \u00f6kologische Ausgleiche im alten Plan nicht mehr umgesetzt werden k\u00f6nnen, und dann \u00fcberpr\u00fcft, wie m\u00f6glicherweise durch eine erg\u00e4nzende Dependance-Planung im direkten Umfeld ein entsprechender Ausgleich f\u00fcr die dann weggefallenen Ausgleichsma\u00dfnahmen des alten Bebauungsplans geschaffen werden kann.<\/p>\n<p>Diese k\u00f6nnte man versuchen im Rahmen einer UVP, hintereinander zu bekommen. Dies k\u00f6nnte auch gemacht werden, indem der ja nach wie vor aktive \u00f6kologische Planer des alten Planes, n\u00e4mlich die NZO Bielefeld mit Herrn Dr. Bockwinkel, noch einmal herangezogen wird, um zu \u00fcberlegen, welche \u00f6kologischen Defizite zum alten Plan nunmehr entstanden sind und durch die Wegnahme dieses W\u00e4ldchens entstehen werden und welcher gedachte Ausgleich hierf\u00fcr m\u00f6glicherweise als Minimum geeignet w\u00e4re, um den Schaden, den Nachteil insgesamt, der schon im alten Plan entstanden ist und jetzt entsteht, auszugleichen. Ohne diese Abw\u00e4gung w\u00e4re nach unserem Daf\u00fcrhalten die isolierte Ab\u00e4nderung, die hier im Raume steht, nicht ausgewogen uns daher zu verwerfen.<\/p>\n<p><strong>Zur Frage der Vereinbarkeit der Plan\u00e4nderung mit dem Regionalplan<\/strong><br \/>\n<strong>Die 158. \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplans und damit auch der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. SN 282 II. \u00c4nderung ist nicht mit den Festsetzungen des Regionplans OWL vereinbar und damit unzul\u00e4ssig.<\/strong><br \/>\nBindend f\u00fcr die kommunale Bauleitplanung ist nicht nur die zeichnerische Darstellung des Regionalplans, die das W\u00e4ldchen aus Ma\u00dfstabsgr\u00fcnden in der Tat nicht darstellt und im Plangebiet \u201eallgemeinen Siedlungsraum\u201c (ASB) ausweist, sondern ebenso die textlichen Festsetzungen des Regionalplans.<\/p>\n<p>Hier wird vor allem der Grundsatz F27 grob verletzt:<br \/>\n<strong>Grundsatz F27 Wald innerhalb des Siedlungsraums<\/strong><\/p>\n<p><span style=\"font-size: 14px;\"><strong>(1) Wald innerhalb des Siedlungsraums soll aufgrund seiner Schutz- und\u2028Erholungsfunktionen erhalten werden.\u2028(2) Die Inanspruchnahme von Wald innerhalb des Siedlungsraumes f\u00fcr entgegenstehende Planungen und Ma\u00dfnahmen insbesondere f\u00fcr die st\u00e4dtebauliche Innenentwicklung soll nur dann erfolgen, wenn f\u00fcr die angestrebten Nutzungen und Funktionen ein Bedarf nachgewiesen ist, diese nicht au\u00dferhalb des Waldes realisierbar sind, die Bedeutung des betroffenen Gebietes f\u00fcr die Schutz- und Erholungsfunktion dies zul\u00e4sst und die Waldumwandlung auf das unbedingt erforderliche Ma\u00df beschr\u00e4nkt wird.<\/strong><\/span><\/p>\n<p><em>Erl\u00e4uterung:<\/em><br \/>\n<em>Grunds\u00e4tzlich sollen Waldfl\u00e4chen im Siedlungsraum erhalten bleiben. Sie k\u00f6nnen\u2028aber dann f\u00fcr die Siedlungsentwicklung in Anspruch genommen werden, wenn\u2028eine bauliche Nutzung im Sinne der Innenentwicklung st\u00e4dtebaulich erforderlich ist\u2028und in der Gesamtabw\u00e4gung die Schutz- und Erholungsfunktionen der Waldfl\u00e4chen\u2028zur\u00fccktritt. Die Nutzfunktion, also die Holzproduktion, ist bei den Waldfl\u00e4chen im\u2028Siedlungsbereich i. d. R. nachrangig.\u2028Der Begriff der zumutbaren Alternative setzt voraus, dass der Mehraufwand in einem\u2028vertretbaren Verh\u00e4ltnis zur konkreten Beeintr\u00e4chtigung des Waldes steht. Unter dem\u2028Gesichtspunkt der Zumutbarkeit kommen auch solche alternativen Planungen und\u2028Ma\u00dfnahmen in Betracht, die den damit angestrebten Zweck in zeitlicher, r\u00e4umlicher und funktionell-sachlicher Hinsicht nur mit Abstrichen am Zweckerf\u00fcllungsgrad\u2028erf\u00fcllen.\u2028Eine Alternative au\u00dferhalb von Waldbereichen kann deshalb auch zumutbar sein,\u2028wenn sie mit h\u00f6heren Kosten, z. B. f\u00fcr den Grunderwerb und f\u00fcr die Erschlie\u00dfung, odereinem h\u00f6heren Aufwand aufgrund ge\u00e4nderter Betriebsabl\u00e4ufe verbunden ist. Soweit entsprechende Alternativen au\u00dferhalb von Waldbereichen nicht zur Verf\u00fcgung stehen, bleibt die Umsetzung von Planungen und Ma\u00dfnahmen innerhalb von Waldbereichen m\u00f6glich.\u2028<\/em><br \/>\nGrunds\u00e4tze sind zwar, im Gegensatz zu Zielen der Regionalplanung, der \u00c4bw\u00e4gung unterworfen, diese findet jedoch in der Planbegr\u00fcndung der FNP, sowie der B-Plan \u00c4nderung nicht statt. Die Planung ist unzul\u00e4ssig, da Alternativen vorhanden sind und die Errichtung eines Parkhauses auch auf anderen Fl\u00e4chen m\u00f6glich ist. Wie im 2. und 3. Absatz der Erl\u00e4uterungen zum Grundsatz F27 ausgef\u00fchrt wird \u201ekommen auch solche Alternativen Planungen und Ma\u00dfnahmen in Betracht, die den damit angestrebten Zweck in zeitlicher, r\u00e4umlicher und funktionell-sachlicher Hinsicht nur mit Abstrichen am Zweckerf\u00fcllungsgrad erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>Die Regionalplanungsbeh\u00f6rde hat wohl genau Situationen wie die vorliegende bei dem Hesse-W\u00e4ldchen bei der Formulierung der Erl\u00e4uterung (die beh\u00f6rdenverbindlich sind) vor Augen gehabt.<\/p>\n<p>Die Planung der Stadt Paderborn verst\u00f6\u00dft auch gegen den Grundsatz F8 des Regionalplans:<\/p>\n<p><strong>Biotopverbund im Siedlungsbereich<\/strong><br \/>\n<span style=\"font-size: 14px;\"><strong>Auch innerhalb der Siedlungsbereiche sollen Fl\u00e4chen, die eine hohe Bedeutung f\u00fcr den Biotopverbund aufweisen, soweit m\u00f6glich erhalten, entwickelt und in das inner\u00f6rtliche Freifl\u00e4chensystem eingebunden werden. Dabei soll insbesondere die Vernetzung mit den Bereichen zum Schutz der Natur hergestellt werden.<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"font-size: 14px;\"><strong>In der Planbegr\u00fcndung fehlt jede Auseinandersetzung mit diesem Grundsatz, eine Abw\u00e4gung findet nicht statt.<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>Zusammenfassung und Forderungen<\/strong><br \/>\nDie Analyse der Planungsunterlagen zur II. \u00c4nderung des B-Plans SN 282 und zur 158. \u00c4nderung des FNP \u201eHesse Mechatronics\u201c hat eine Vielzahl schwerwiegender formeller und materieller Rechtsm\u00e4ngel offengelegt. Die Planung erweist sich als rechtlich nicht tragf\u00e4hig.<\/p>\n<p><strong>Die zentralen M\u00e4ngel sind:<\/strong><\/p>\n<p>1. Das rechtswidrige Unterlassen einer UVP-Vorpr\u00fcfung nach \u00a7 9 UVPG.<br \/>\n2. Eine unvollst\u00e4ndige, widerspr\u00fcchliche und damit fehlerhafte Pr\u00fcfung von Standortalternativen, die gegen das Erforderlichkeitsgebot des \u00a7 1 Abs. 3 BauGB verst\u00f6\u00dft.<br \/>\n3. Die Missachtung der verbindlichen Grunds\u00e4tze F27 und F8 des Regionalplans OWL.<br \/>\n4. Eine fehlerhafte \u00f6kologische Bewertung und eine unzureichende Kompensationsplanung, die den tats\u00e4chlichen Schaden nicht ausgleicht.<br \/>\n5. Ein widerspr\u00fcchliches Verwaltungshandeln im Hinblick auf die Ziele des eigenen Klima-Aktionsplans.<\/p>\n<p>Aufgrund dieser Kumulation von Abw\u00e4gungsfehlern und Verfahrensm\u00e4ngeln ist die gesamte Planung als rechtswidrig einzustufen.<br \/>\nDie unterzeichnenden Naturschutzverb\u00e4nde halten ihre Einwendung vollumf\u00e4nglich aufrecht und fordern die Stadt Paderborn auf:<\/p>\n<p>1. Die laufenden Verfahren zur \u00c4nderung des Bebauungsplans und des Fl\u00e4chennutzungsplans umgehend einzustellen und die Beschl\u00fcsse zur Aufstellung aufzuheben.<br \/>\n2.Eine schriftliche Stellungnahme vorzulegen, auf welcher Rechtsgrundlage und aufgrund welcher Erw\u00e4gungen von einer UVP-Vorpr\u00fcfung gem\u00e4\u00df UVPG abgesehen wurde.<br \/>\n3. Gemeinsam mit der Firma Hesse Mechatronics und dem SC Paderborn eine ernsthafte und ergebnisoffene Pr\u00fcfung der vorgeschlagenen Alternativstandorte aufzunehmen, insbesondere der Nutzung der ehemaligen Deponiefl\u00e4che und der Schotterfl\u00e4che an der Lise-Meitner-Realschule, um eine fl\u00e4chensparende und umweltvertr\u00e4gliche L\u00f6sung zu finden, die sowohl die wirtschaftlichen Belange des Unternehmens als auch die zwingenden Erfordernisse des Natur-, Arten- und Klimaschutzes ber\u00fccksichtigt.<br \/>\n4. F\u00fcr den Fall, dass die Planung wider Erwarten fortgef\u00fchrt wird, wird die Beauftragung eines unabh\u00e4ngigen Gutachtens zur Neubewertung des kumulativen \u00f6kologischen Defizits unter Einbeziehung des urspr\u00fcnglichen Planers des Gr\u00fcnordnungskonzepts (NZO Bielefeld, Herr Dr. Bockwinkel) gefordert, um einen angemessenen und rechtssicheren Ausgleich f\u00fcr alle entstandenen und entstehenden \u00f6kologischen Sch\u00e4den im Plangebiet zu ermitteln.<\/p>\n<p>Die Verb\u00e4nde behalten sich vor, die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Planungen im Wege eines Normenkontrollverfahrens gerichtlich \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen.<\/p>\n<p><strong><em>Paderborn, d. 7. Juli 2025<\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong>Markus M\u00fcller, Sprecher BUND Kreis Paderborn <\/strong><br \/>\n<strong>Otmar L\u00fcke, 1. Vorsitzender NABU, Kreis Paderborn<\/strong><br \/>\n<strong>Dieter Dubisch, 1. Vorsitzender Umweltschutzvereins pro gr\u00fcn e. V. Paderborn<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einwendung gegen II. \u00c4nderung des BP SN 282 und gegen die 158. \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplans \u201eHesse Mechatronics\u201c Einwendung gegen II. \u00c4nderung des BP SN 282 und gegen die 158. \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplans \u201eHesse Mechatronics\u201c Die Paderborner Naturschutzverb\u00e4nde NABU, BUND und der Umweltschutzverein pro gr\u00fcn e. V. 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