Betrifft: Neuplanung für Windkraft-Zonen in Paderborn.
Zum neuen Anlauf der Stadt Paderborn, den Bau von Windkraftanlagen durch Konzentrationszonen zu ordnen, kann man nur viel Glück wünschen. Es wäre seit vielen Jahren der erste Plan, der vor Gericht Bestand hätte. Wahrscheinlicher ist, dass auch dieser Flächennutzungsplan trotz bester Vorbereitungen vor Gericht scheitern wird.
Wie ist es aber möglich, dass die Planungshoheit der Gemeinden im Falle der Windkraftordnung seit Jahren durch Gerichte de facto ausgehebelt wird? Die Antwort ist recht einfach: Der Fehler liegt im System.
Dass die Steuerungswirkung durch Konzentrationszonen bis heute nicht gelungen ist, scheint ganz maßgeblich schuld von Bundes- und Landesgesetzgebern zu sein, die, warum auch immer, bis heute keine klaren gesetzlichen Vorgaben für die Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen erlassen haben.
Windkraftbetreiber haben die Erfahrung gemacht, dass es stets sehr erfolgreich ist, gegen diese Pläne zu klagen. Denn die gesetzlichen Lücken füllen nun Verwaltungsgerichte aus, die durch windkraftfreundliches Richterrecht mit zum Teil kaum nachvollziehbaren Urteilen regelmäßig Pläne für fehlerhaft und damit für unwirksam erklären. Dabei erscheint es besonders ärgerlich, dass die Verwaltungsgerichgte ihre Rechtsauffassungen teils ständig fortentwickeln, teils auch unterschiedlich in ihren Urteilen sind. Für einen rechtssicheren Planentwurf kann also niemand garantieren.
Wie könnte man also einem weiteren Risiko gescheiterter Planungen und damit einer weiteren Verschwendung von Zeit und Steuergeldern entgegen wirken?
Auch hier ist die Antwort recht einfach: Der Gesetzgeber ist gefragt mit einer klaren Begrenzung der ausgeuferten Anforderungen an die Planung zur Steuerung von Windenergieanlagen auf ein sachangemessenes, rechtssicheres und handhabbares Maß, welches in der Planungspraxis gut und sicher umsetzbar ist.
Die NRW-Regierung geht mit dem gegenwärtigen Gesetzentwurf zur Regelung von Mindestabständen von Windkraftanlagen zur Bebauung einen richtigen und wichtigen Schritt. Weitere Schritte müssten aber vom Gesetzgeber folgen, wenn für den dringend notwendigen Windkraftausbau vor allem in den besonders betroffenen Regionen mehr Planungs- und Rechtssicherheit und damit auch mehr gesellschaftliche Akzeptanz erzielt werden soll.
Matthias Reiche, pro grün e.V. Paderborn