Energiewende: Pro grün e.V. Paderborn im Dialog mit MdB Carsten Linnemann

Pro grün e.V. Paderborn steht seit Jahresbeginn im Dialog mit MdB Carsten Linnemann. Dabei geht es pro grün darum, dass eine Energiewende gelingen muss. Mit der Bitte auf Bundesebene Marktanreize für die Entwicklung einer “dunkel-flauten-festen” und umweltfreundlichen Stromerzeugung voranzubringen, wandte sich der Vorsitzende von pro grün e.V. Paderborn, Dieter Dubisch an MdB Carsten Linnemann. Hintergrund im Paderborner Raum für sein Anliegen – so Dieter Dubisch – seien → der Streit um den Ausbau von Windkraftanlagen, →Forderungen nach mehr PV-Anlagen, →Mismatch zwischen Stromerzeugung, Strom- und Wärmebedarf, →Notwendigkeit eines Ausgleichs zwischen fluktuierendem Strom-Angebot und Strom-Nachfrage. Erfahrungsgemäß habe sich in der Region gezeigt: Investoren brauchen Anreize, um eine umweltfreundliche Stromerzeugung für sog. Stromflauten (kein Wind / keine Sonne) sicher zu stellen. Der Gesetzgeber muss dafür Rahmenbedingungen für die Flexibilisierung der Strompreise schaffen. 

Nach einem Treffen und persönlichen Gespräch zwischen Dieter Dubisch, pro grün e.V. PB, Arnold Drewer, Gebäudeenergieexperte und MdB Carsten Linnemann am 24.4.21 veröffentlichen wir hier zusammenfassend das Schreiben an Herrn Linnemann vom 2. Mai 2021. 

In seinem Antwortschreiben vom 4. Mai 2021 teilte Herr MdB Carsten Linnemann mit, dass auch die zuständigen  Experten in seiner Fraktion die Forderung nach flexiblen Strompreisen unterstützen und das Thema in den anstehenden Koalitionsverhandlungen aufgenommen werden soll.  (Wir werden zu gegebener Zeit weiter über den Verlauf an dieser Stelle berichten, Anm. d. Red.)

Sehr geehrter Herr Linnemann,

vielen Dank für das freundliche Gespräch am 24.4.2021 in Ihrem Paderborner Büro. Auf Ihren Wunsch hin listen wir hier nochmal unsere wesentlichen Forderungen zum Gelingen der Energiewende auf: Wir beschränken uns hier auf die Bereiche Strom (Stromerzeugung, -versorgung und -verbrauch) und Wärme (im Gebäudebereich).

Ihre Vorstellungen, dass eine deutlich höhere CO2-Abgabe nötig ist, wird von uns geteilt. Allerdings sind unserer Meinung nach weitere Maßnahmen dringend erforderlich. Dabei sind wir, wie Sie, der Meinung, dass es marktwirtschaftlicher Anreize bedarf, für die die Politik die Rahmenbedingungen schaffen muss.


1. Strom

1.1. naturgemäße Schwankungen Erneuerbarer Energien:

➤ sowohl auf Erzeugerseite als auch auf Verbraucherseite müssen Maßnahmen zum Ausgleich dieser Schwankungen beitragen.

1.2. Prognostizierte Maximallast von 81,4 GW (im Jahr 2023)

➤ Pro grün e.V. ist nicht der Meinung, dass die 81,4 GW Maximallast durch neue fossile (GUD)Kraftwerke gesichert werden muss – im Gegensatz zum BDEW.

Pro grün schlägt stattdessen vor eine Sicherung dieser Maximallast durch folgende Maßnahmen zu sichern:

a) sog. VIRTUELLE KRAFTWERKE auf ERZEUGERSEITE

b) FLEXIBLE NUTZUNG auf VERBRAUCHERSEITE

(Diese Vorschläge hat Pro grün bereits in Schreiben seit Januar 2021 konkret dargelegt).

zu a) EE-Anlagen (Biogas, BHKW, Pumpspeicher etc.) werden jeweils bedarfsgerecht zugeschaltet, ggf. anfallende Wärme gespeichert.

zu b) Verbraucher (wie Wärmepumpen, Kühlanlagen) werden temporär vom Netz genommen, gedrosselt, hochgefahren. Steuerung über Strompreise.


2. Wärme / Gebäude

2.1. Neubauten

a) Passivhausstandard für alle Neubauten vorschreiben (Festschreibung im nächsten Koalitionsvertrag)

Begründung: der Passivhausstandard ist kaum teurer (ca. 3 bis 5% im Vergleich zu GEGgebauten Gebäuden), ohne diese Vorschrift sind die JETZT gebauten Gebäude ein für allemal zur Erreichung der 2050-Ziele verloren.

b) Anforderungen des BEG vorschreiben (Förderung Altbausanierung)

c) Baustoffe müssen im Hinblick auf CO2-Senke stärker einbezogen werden

Baustoffe aus nachwachsenden Rohstoffen bevorzugen

Beispiel: Mönchebrede, Paderborn, Einsparung von ca. 600 to CO2


2.2. Entwicklung von Konzepten um finanzschwache Eigentümer (EFH) und Mieter bei der CO2-

Abgabe zu entlasen. Verhinderung drohender sozialer Verwerfungen.

2.3. Nachahmung erfolgreicher Konzepte aus europäischen Nachbarländern

2.4. Altbauten:

a) Nachrüstverpflichtung für niedriginvestive Verfahren mit einer Amortisationszeit kleiner 10 Jahre.

b) Gleichzeitige Förderung

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Dubisch, Gemeinnütziger Umweltschutzverein pro grün e.V. Paderborn


Anhang: Interessante Informationen und Links zum Thema Strom:

Westfalen Wewer Netze weist im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit von Gemeinden auf über 100 Maßnahmen hin, die aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht darstellbar sind, obwohl sinnvoll.

These: Die Rahmenbedingungen müssen angepasst werden.

Seitens Westfalen Weser Netze wird verwiesen auf Stellungnahmen des BDEW.

Beispiel:

1) Klimaschutzziele – auch die Politik ist gefordert (BDEW)

„Die Herausforderung, das Klimaziel 2030 zu erreichen ist seitens der Politik noch nicht verstanden worden.“

Konkrete Forderungen:

• weitere Stärkung der KWK-Anlagen

• Besserstellung von Speichern

Quelle: https://www.bdew.de/energie/energiewende-wir-machen-tempo/klimaschutzziele-auch-die-politik-ist-gefordert/

2) Klimaschutzziele und Versorgungssicherheit sind gleich wichtig (BDEW)

“Im Gegensatz zur heutigen Situation können Stilllegungen konventioneller Kraftwerke nach 2022 in Phasen von “Dunkelflauten”, nicht mehr durch andere, bestehende konventionelle Kraftwerke kompensiert werden. “

Quelle: https://www.bdew.de/energie/energiewende-wir-machen-tempo/klimaschutz-und-versorgungssicherheit-sindgleich-wichtig/

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Zusätzliche Informationen:

Auszüge aus „Rechtliche Rahmenbedingungen für ein integriertes Energiekonzept 2050 und die Einbindung von EE-Kraftstoffen“ (S.6)

Im Jahr 2030 wird noch ca. die Hälfte des benötigten Stroms aus konventionellen Kraftwerken (Methan, Kohle) erzeugt und große Mengen an Strom aus dem benachbarten Ausland importiert. Bis 2050 reduziert sich dieser Anteil, so dass Strom außerhalb der EE nur noch in hochflexiblen Gasturbinen und in KWK-Anlagen (aus Methan und Wasserstoff) bereitgestellt wird. Dabei ist Wasserstoff in den Szenarien immer „grün“, also CO2-frei. Auffällig ist, dass die im Jahr 2050 erzeugte Strommenge mit über 1.000 TWh etwa doppelt so hoch ist wie die heute im Stromsektor genutzte Strommenge. Wegen der hohen Fluktuation der Stromerzeugung in 2050 ist der flexiblen Verwertung von Strom ein besonderer Stellenwert beizumessen.

Abbildung 2 zeigt, dass abseits der Strom-Basislast (grau) flexible Stromabnehmer (Power-to-X) zunehmend dominieren. So wird die Wandlung von Strom in Wärme über Wärmepumpen (WP) und Power-to-Heat-Anwendungen und die Verwertung von Strom in Elektrolyseuren (besonders zur Herstellung von Wasserstoff, aber auch mit anschließender Wandlung in Methan und in flüssige Brenn- und Kraftstoffe, also Power-to-Liquid) zunehmend wichtiger. … (S.22)

…Mittelfristig kann sich das Strommarktdesign als Hemmnis für die Rentabilität dieser Anlagen darstellen. Denn es zeigt sich, dass diese Kraftwerkskapazitäten – u.a. je nach Wetter – mit relativ geringen Vollbenutzungsstundenzahlen betrieben werden müssen. Für die Vergütung der Bereitstellung von Kapazität müssen daher mittelfristig Wege gefunden werden, wenn die Kosten über eine reine Arbeitsvergütung pro kWh nicht nachhaltig gedeckt werden können… (S.30)

Das bestehende System der Steuern, Abgaben und Umlagen stellt ein Hindernis für den Bezug von Strom zur Nutzung in Elektrolyseuren dar, da Rechtsunsicherheiten und Unzulänglichkeiten im Hinblick auf Befreiungstatbestände bestehen. In diesen Bereich sollten gesetzliche Klarstellungen erfolgen (z.B. Befreiung von den Netzentgelten für Strombezug von Elektrolyseuren gemäß § 118 Abs. 6 EnWG, Befreiung von der Stromsteuer auch für Unternehmen, die kein produzierendes Gewerbe im stromsteuerrechtlichen Sinne betreiben, ggf. Reduzierung oder Befreiung von der EEGUmlage.

Während für Wasserstoff beim Einsatz in FCEV keine Energiesteuer anfällt, ist die Energiesteuer für strombasierte Kraftstoffe erheblich zu hoch, da sie wie für vergleichbare fossile Kraftstoffe berechnet wird, was im Hinblick auf den Energiegehalt zu einer höheren Besteuerung für erneuerbare Kraftstoffe als für fossile Kraftstoffe führt.

Quelle:“Rechtliche Rahmenbedingungen für ein integriertes Energiekonzept 2050 und die Einbindung von EE-Kraftstoffen“

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Aus VDI Nachrichten „Ohne Wärmewende keine Klimaneutralität“ 

https://www.vdi-nachrichten.com/aus-dem-vdi/ohne-waermewende-keine-klimaneutralitaet/

Claudia Kempfert: „Hohe CO2-Preise wären sehr wirkungsvoll, um den Markt von der konventionellen Erzeugung zu bereinigen. Allerdings funktioniert der Emissionsrechtehandel klimapolitisch nicht: Die CO2-Preise liegen derzeit pro Tonne CO2 bei 7 Euro, man bräuchte aber einen Preis von 40 Euro bis 60 Euro um ausreichende Anreize für Klimaschutzinvestitionen zu geben. Für eine erfolgreiche Energiewende braucht es aber ohnehin weitere Anreize. 

Quelle: https://www.vdi-nachrichten.com/technik/energiewende-gefaehrdet/

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siehe auch auf diesen Seiten: Pro grün Anregungen zur Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes für den Kreis Paderborn 2020 

Externer Link:  http://energywatchgroup.org/wp-content/uploads/EWG_Eckpunkte-für-eine-Gesetzesinitiative-zur-Systemintegration-Erneuerbarer-Energien.pdf

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