Hessewald. Gemeinsam für den Naturschutz: NABU, naturwissenschaftlicher Verein und pro grün wenden sich an Untere Naturschutzbehörde

Am Mittwoch, den 10. Dezember 2025, hat pro grün e.V. Paderborn folgendes Schreiben, das auch von NABU und dem Naturwissenschaftlichen Verein Paderborn unterzeichnet wurde, an die Untere Naturschutzbehörde (UNB) gesendet. Darin bitten wir um eine Stellungnahme und um die Aufnahme des Themas in die Sitzung des Naturschutzbeirats am darauf folgenden Tag.

An die Untere Naturschutzbehörde Krs. Paderborn
BP SN 282 II. Änderung Hesse Mechatronics
hier: Umweltbericht, Abweichung Bauzeitregelung Haselmaus

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses zur II. Änderung des BP „SN 282 Hesse Mechatronics“ könnte die Rodung des sogenannten Hesse-Wäldchens vorgenommen werden, wenn Ihre Behörde der Bauzeitregelung bezüglich der planungsrelevanten Haselmaus zustimmt.

Nach dem Umweltbericht vom September 2025 zum obigen Bebauungsplan muss bei einer Abweichung von der Bauzeitregelung zur Vermeidung der Tötung der Haselmaus die Untere Naturschutzbehörde beim Kreis Paderborn auf Grund eines Fachgutachtens entscheiden, ob eine Ausnahmegenehmigung für die Abweichung von der Bauzeitregelung erteilt werden kann.

Diese Situation liegt nun vor, denn die Umsetzung der Haselmaus in die vorgesehene Tabuzone ist nicht wie vorgeschrieben im Oktober erfolgt. Ein beauftragtes Landschaftsbüro hat erst am letzten Oktobertag damit angefangen, Nistkästen für die Umsetzung der Tiere in die Tabuzone an den Bäumen zu befestigen.

Die planungsrelevante Haselmaus (Muscardinus avellanarius) ist in den FFH-Richtlnien unter Anhang IV gelistet und damit nach EU-Recht geschützt und steht entsprechend auf den Roten Listen in Deutschland mit dem Gefährdungsgrad G und in NRW mit V klassifiziert.

Das Landesamt für Umwelt, Natur und Klima in NRW (LANUK) fordert zur Bestandserfassung mindestens 20 Kästen pro untersuchtem Waldstück. Diese sollten bereits im April ausgebracht werden, da die Tiere sie erst nach einer gewissen Vorlaufzeit annehmen würden. Bei 5 Kontrolldurchgängen von Mai bis Mitte Oktober wäre die Erfassungsmöglichkeit am größten.

Vergleicht man diese Vorgaben des LANUK mit der Vorgehensweise des Landschaftsbüros, dann kann man beides nicht zur Deckung bringen: 4 statt mindestens 20 Nistkästen und statt April die Ausbringung der Kästen erst am 30. Oktober, d. h. zu einem Zeitpunkt, an dem die Haselmaus sich in der Regel bereits im Winterschlaf befindet.

Dieser Zeitpunkt für den Beginn einer Umsetzung ist eindeutig zu spät im Jahr. Nach allen vorliegenden Untersuchungen zur Haselmaus in der Fachliteratur beginnt die Winterschlafperiode der Tiere bereits Ende Oktober. Es widerspricht allen naturwissenschaftlich abgesicherten Erkenntnissen über das Verhalten der Haselmaus, wenn jetzt versucht wird sie noch umzusiedeln: Die Tiere werden die angebotenen Nistkästen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr annehmen, auch wenn es in diesem Jahr noch einige wärmere Novembertage gab.

Wenn das Landschaftsbüro wie auch die Gutachter des Faunistischen Gutachtens, die AG Copris, vermuten, dass es sich bei der Haselmaus in diesem Waldstück um eine isolierte Restpopulation handelt, so darf dies kein Grund sein die Tötung dieser vielleicht geringen Zahl an Tieren bei der Rodung des Waldes in Kauf zu nehmen.

In Kenntnis dieser Sachlage erwarten wir, dass die Untere Landschaftsbehörde keine Genehmigung für das Überschreiten der Bauzeitregelung erteilt. Wir bitten dazu um Ihre schriftliche Stellungnahme bis zum 18.12.2025.

Mit freundlichen Grüßen

Otmar Lüke / 1.Vors. NABU Kreisverband Paderborn

Reinhard Schäck / 1.Vors. Naturwissenschaftlicher Verein Paderborn

Dieter Dubisch / 1. Vors. Gemeinnütziger Umweltschutzverein pro grün e. V. Paderborn

 

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