Diskussionspunkt: 10. / Baumpflanzungen / Baumpatenschaften / Pflanzung von Hecken und Büschen

Baumpflanzungen und Pflanzung von Hecken und Büschen am Rand von Gewerbeflächen sollte in den B-Plänen verbindlich festgesetzt werden. Auch auf priv. Baugrundstücken neuer Baugebiete sollte die Pflanzung eines oder mehrerer Großbäume verbindlich festgesetzt werden.

 

Diskussion zum Koalitionsvertrag